Erbengemeinschaft Immobilie verkaufen

Die Rechtslage ist nicht einfach, oftmals entstehen im Rahmen der Erbschaft Uneinigkeiten. Sie möchten die Immobilie verkaufen, allerdings möchte ein Miterbe sich nicht vom Haus trennen? Das ist eine Situation, die häufig vorkommt. Sobald ein Mitglied der Erbengemeinschaft gegen einen Verkauf ist, kann die Immobilie rechtlich nicht verkauft werden. Wie Sie hier vorgehen können und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Immobilie zu verkaufen

Geerbte Immobilie verkaufen: Wie Sie vorgehen und was Sie wissen müssen

Der erste Schritt ist die Wertermittlung Ihrer Immobilie. Der richtige Verkaufspreis stellt die Basis für einen erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie dar. Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Erfahrung – gerne ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie unverbindlich und kostenlos. Über das nachfolgende Programm können Sie Ihre Immobiliendaten eintragen. Anschließend bewerten wir Ihre geerbte Immobilie schnell und kostenlos.

Erbengemeinschaft Immobilie verkaufen: Steuern und wichtige Fristen

Für einen erfolgreichen Verkauf Ihrer geerbten Immobilie sind unterschiedliche Steuern und Fristen zu beachten. Bevor Sie die Immobilie verkaufen, ist die 10-Jahres bzw. die 3-Jahresfrist zu berücksichtigen. Dadurch kann Spekulationssteuer eingespart werden. Außerdem ist die Erbschaftssteuer relevant. Diese lässt alle 10 Jahre unterschiedliche Freibeträge zu. Entscheidend für die Höhe der Freibeträge ist der Verwandtschaftsgrad des Erben oder der Erbengemeinschaft.

Als Immobilienmakler mit über 20 Jahren Erfahrung wissen wir genau, auf was es im erfolgreichen Immobilienverkauf ankommt.

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Verkauf einer geerbten Immobilie: Was ist zu beachten?

Modernes Haus zu verkaufen

Sind Sie Alleinerbe oder agieren Sie als Erben gemeinschaft? Gerade der Verkauf einer geerbten Immobilie ist als Alleinerbe oftmals einfacher. In der Erbengemeinschaft kann ein neutraler Berater, welcher sich mit Erbangelegenheiten und Immobilien auskennt, von großem Vorteil sein. Ist die Verkaufsabsicht klar, sollte zunächst die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch angestoßen werden. Anschließend sollte der richtige Verkaufspreis für die Immobilie ermittelt werden.

Sie agieren als Erbengemeinschaft uns wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Wir helfen gerne. Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich.

Erbengemeinschaft: Haus, Wohnung oder Grundstück geerbt - Was nun?

Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten, mit einer geerbten Immobilie umzugehen. Diese kann verkauft, vermietet oder auch selbstgenutzt werden. Doch welche ist die beste Lösung für Sie und Ihre Miterben?

Eigennutzung der Immobilie

Die Eigennutzung ist innerhalb einer Erbengemeinschaft ein relevantes Thema. Die emotionale Bindung an die Immobilie spielt dabei eine wichtige Rolle. Doch wann ist die Eigennutzung sinnvoll und was geht damit einher? In der Regel kann die Immobilie nur von einem Erben genutzt werden, weshalb dies mit einer Ausgleichszahlung der anderen Erben verbunden ist.

Beispiel Eigennutzung Immobilie

Ein Beispiel wäre, wenn eine Erbengemeinschaft aus 3 Personen ein Einfamilienhaus im Wert von 600.000,- € zu gleichen Teilen erbt und von Erbe 1 eigengenutzt werden soll. Dieser Fall gestaltet sich wie folgt:

Erbe 1: 1/3 = 200.000,- €

Erbe 2: 1/3 = 200.000,- €

Erbe 3: 1/3 = 200.000,- €

An die Erben 2 und 3 muss dann eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 200.000,- € stattfinden. Entscheidet sich der Erbe 1 nun, das Haus selbst zu nutzen, muss der Anteil von jeweils 200.000,- € an die Personen 2 und 3 ausgezahlt werden. Somit muss Erbe 1 insgesamt 400.000,- € bezahlen. Oftmals ist eine solche Zahlung mit einer Kreditaufnahme verbunden. 

Eine andere Möglichkeit wäre die Vermietung der Immobilie. Dabei muss berücksichtigt werden, dass dies mit einem dauerhaften Verwaltungsaufwand und gewissen Kosten verbunden ist. Vor allem im Falle der Erbengemeinschaft müssen die Erträge und Kosten jeweils nochmals aufteilt werden.

Erbengemeinschaft: Was spricht dafür die Immobilie zu verkaufen?

Schnelle Auflösung der Erbengemeinschaft

Durch den Verkauf der Immobilie können alle Miterben ausgezahlt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Auflösung der Erbengemeinschaft oftmals deutlich schneller erfolgen kann. Insbesondere mit einem erfahrenen Makler kann der Verkaufsprozess deutlich beschleunigt werden. Die Vorteile sind:

  • schnellere Beschaffung aller wichtigen Unterlagen
  • Bestimmung richtiger Verkaufspreis durch Expertise am Markt
  • Kontaktaufnahme Kaufinteressenten aus Kundenkartei
  • Seriöse Käufer durch einholen von Finanzierungsbestätigungen
  • schnellere Vereinbarung von Notarterminen und Prüfung Kaufvertragsentwurf

Wegfall laufender Kosten

Laufende Kosten können schnell ungeahnte Höhen erreichen. Gerade in Zeiten steigender Energie-, Material- und Handwerkerkosten ist dies nicht zu unterschätzen. Insbesondere durch einen langen Leerstand kann die Gebäudesubstanz Schaden nehmen. Eine Auflösung der Erbengemeinschaft und der schneller Verkauf der Immobilie ist aus unserer Sicht oftmals eine gute Option.

Geerbte Immobilie

Kein Verwaltungsaufwand für die Immobilie

Die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie kostet die Erbengemeinschaft nicht nur Geld, sondern auch Zeit und ist somit ein zusätzlicher Aufwand für die Erben. Durch einen Verkauf der Immobilie kann dieser Aufwand umgangen werden.

Fazit:

Eine Immobilie zu verkaufen, bringt einige Fallstricke mit sich. Die zusätzliche Auseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft macht dies nicht einfacher. Sie benötigen Hilfe beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie? Wir kümmern uns. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich.

Disclaimer:

Bei den dargestellten Informationen handelt es sich um keine Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Alle Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr.